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LCSI Prozessfabrik






                Autofahren im Winter: Versicherung, Winterreifen und Co. (hdi.de) in Deutschland keine generelle
                Winterreifenpflicht während bestimmter Monate. Stattdessen schreibt der Gesetzgeber in § 2 Abs. 3a der
                Straßenverkehrsordnung vor, dass Kraftfahrzeuge „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
                Reifglätte“ nur mit sogenannten M+S-Reifen gefahren werden dürfen. Es gilt also eine situative
                Winterreifenpflicht. Bei milden Temperaturen dürfen Sie zum Beispiel auch im Januar mit Sommerreifen
                unterwegs sein. Dagegen erfordert ein Wintereinbruch im April Winterreifen am Auto. Wer bei Schnee und
                Eis mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen: Es fallen 60 Euro und ein Punkt im
                Verkehrszentralregister in Flensburg an. Werden durch die falschen Reifen andere Verkehrsteilnehmer
                behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Das Auto mit Sommerreifen am Straßenrand zu abzustellen, ist
                allerdings auch bei Schnee kein Problem, solange es nicht bewegt wird. …
                Wichtig ist bei Versicherungsfragen allerdings, ob Sie selbst durch grobe Fahrlässigkeit den Unfall verursacht
                haben. Sind Sie bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs, tragen Sie bei einem Glatteisunfall eine
                Mitschuld. Auch Leistungskürzungen bei der Kaskoversicherung sind dann rechtens.

                Winterreifen im Sommer | HUK-COBURG
                Sind Sie in der Sommerzeit in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann es die Schuldfrage negativ beeinflussen,
                sollte Ihr Fahrzeug noch mit Winterreifen ausgestattet sein. Ob Sie sich an die Verkehrsregeln gehalten
                haben, ist in vielen Fällen dann nicht mehr entscheidend. So ist die Kfz-Versicherung auch nicht in jedem Fall
                dazu verpflichtet, die durch den Unfall entstandenen Kosten zu übernehmen.
                Die finanzielle Unterstützung ist auch abhängig davon, welche Leistungen vertraglich zugesichert sind:

                    •   Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt in der Regel die Kosten für Schäden, die man mit Winterreifen
                        im Sommer verursacht hat.
                    •   Im Rahmen einer Kaskoversicherung kann die falsche Bereifung bei der Beurteilung einer
                        möglichen Kostenübernahme aber als grob fahrlässig angesehen werden. Sollte es z. B. zu
                        einem Auffahrunfall kommen, müssen Sie eventuell mit dem Urteil leben, dass der Bremsweg Ihres
                        Autos aufgrund der Winterreifen verlängert wurde.

                Führt unterdessen grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zu einem Unfall, zahlen die Kfz-
                Versicherungen oft gar nicht. Oder sie kommen nur für einen Teil der Entschädigungsleistungen auf.



































               04.09.2023                                                                                3
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